Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergänzen die gesetzlichen Regelungen der §§ 651a-y des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß der §§ 4 - 11 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) und erfüllen sie. Bei zu Stande kommen eines Reisevertrages zwischen dem Gast und der Veranstalterin (Johanna Welsch, Jahnallee 13, 53173 Bonn), nachfolgend die Veranstalterin, werden diese wirksam vereinbart.

Es ist empfohlen, diese Reise- und Geschäftsbedingungen vor der Buchung eines Angebots sorgfältig durchzulesen.

Teilnahmevoraussetzungen
Die von der Veranstalterin angebotenen Reisen erfordern je nach Tour ein mehr oder weniger hohes Level an Fitness und alpine Fähigkeiten und sind daher nicht für alle geeignet. Die detaillierten Reisebeschreibungen informieren über das für die Teilnahme notwendige technische und konditionelle Niveau.

An den Reisen der Veranstalterin kann jeder teilnehmen, die/der gesund ist, die in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt und die erforderliche Ausrüstung mitbringt, wie in den Packlisten für jede Tour aufgeführt. Der Gast ist selbst verantwortlich sicherzustellen, dass die eigene körperliche Verfassung ausreichend ist, um an der gebuchten Tour erfolgreich teilzunehmen. Mit der Anmeldung bestätigt der Gast, dass der vorliegende Gesundheitszustand und die körperlichen Fähigkeiten die Teilnahme an der gebuchten Tour ermöglichen.

Die Veranstalterin hat das Recht, nach eigenem Ermessen vom Gast schriftliche ärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Tauglichkeit für die jeweilige Reise zu verlangen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Gastes abzulehnen, der/die die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die geführten Wanderreisen der Veranstalterin sind nicht für Gäste mit eingeschränkter Mobilität geeignet.

Minderjährige müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein, um an einer Tour teilzunehmen. Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet. Die Aufsichtspflicht liegt bei dem begleitenden Erziehungsberechtigten und er/sie verpflichtet sich sicherzustellen, dass der/die Minderjährige die Anforderungen der Tour erfüllen und seiner Auskunftspflicht gegenüber der Veranstalterin nachkommt.

Auskunftspflicht
Der Gast verpflichtet sich, die Veranstalterin zum Zeitpunkt der Buchung und vor Beginn der Tour über etwaige gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen, welche die Teilnahme an der Tour einschränken könnten, sowie die Einnahme von Medikamenten zu informieren.

Vertragsabschluss
Das Angebot der Veranstalterin ist unverbindlich und basiert auf der entsprechenden Reisebeschreibung. Die Anmeldung kann per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular erfolgen und gilt als verbindlich. Eine telefonische Reservierung ist nicht möglich. Der Gast ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer/seiner Angaben verantwortlich. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Auftragsbestätigung durch die Veranstalterin und mit dem darin genannten Leistungsumfang zustande. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.

Bezahlung
Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig, die vom Gast bis 7 Werktage nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das Bankkonto der Veranstalterin zu überweisen ist. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn zu überweisen. Mit Eingang des gesamten Preises wird der Sicherungsschein für Pauschalreisen nach § 651r BGB ausgestellt. Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 30 Tage vor Beginn der Reise, ist der Reisepreis nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Werktagen sofort und ohne Abzug im Voraus fällig.

Wird die Zahlung nicht, nicht fristgemäß oder unvollständig geleistet, ist die Veranstalterin berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die entstandenen Rücktrittskosten zu verlangen.

Rücktritt und Stornierung
Vor Reisebeginn kann der Gast vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Veranstalterin zu erklären. Je nach Zeitpunkt der schriftlichen Rücktrittserklärung fallen für die Kundin/den Kunden abhängig vom Reisepreis bzw. Angebotspreis folgende Stornogebühren an:

Für Reisen der Kategorie „Europa“:

  • Ab 90 Tage vor Reisebeginn: 30%
  • Ab 30 Tage vor Reisebeginn: 60%
  • Ab 10 Tage vor Reisebeginn: 70%
  • Ab 4 Tage vor Reisebeginn bzw. Nichtantritt: 90%

Für Reisen der Kategorie „Alpen“:

  • Ab 90 Tage vor Reisebeginn: 15%
  • Ab 30 Tage vor Reisebeginn: 30%
  • Ab 10 Tage vor Reisebeginn: 70%
  • Ab 4 Tage vor Reisebeginn bzw. Nichtantritt: 90%

Für Reisen der Kategorie „Weltweit“

  • Ab 90 Tage vor Reisebeginn: 5%
  • Ab 30 Tage vor Reisebeginn: 50%
  • Ab 10 Tage vor Reisebeginn: 70%
  • Ab 4 Tage vor Reisebeginn bzw. Nichtantritt: 90%

Kann ein Gast die gebuchte Reise nicht antreten, ist es möglich, dass eine dritte Person an ihrer/seiner Stelle antritt, sofern diese die genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Die Ansprüche und Verpflichtungen, die sich aus dem mit dem Gast geschlossenen Vertrag ergeben, gehen in diesem Fall auf die Ersatzperson über, § 651e BGB gilt entsprechend.

Für den Fall, dass eine Umbuchung von der Veranstalterin akzeptiert wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-- fällig.

Sollte ein Gast während der Reise feststellen, dass die Anforderungen der Reise zu hoch sind, und der Gast aus diesem Grund, die Reise abbrechen oder einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch auf eine anteilige oder komplette Rückerstattung des Reisepreises.

Für Zusatzkosten, wie z. B. für Unterkunft oder Reisekosten, die dem Gast aus diesem Grund entstehen, haftet die Veranstalterin nicht. Das gesetzliche Recht des Gastes, gemäß § 651 e BGB einen Ersatz zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

Die Veranstalterin empfiehlt daher den Abschluss einer Reiserücktritts- und eine Reiseabbruchskostenversicherung.

Rücktritt durch die Veranstalterin
Wetterbedingt kann ausschließlich die Veranstalterin eine Tour absagen. Eine wetterbedingte Absage eines Angebots erfolgt spätestens drei Tage vor dem festgelegten Beginn. In diesem Fall wird die Tour auf das nächstmögliche Datum verschoben. Der Gast erhält alternativ eine Gutschrift des Tourpreis, der ihr/ihm auf den Tourenpreis einer anderen Tour angerechnet wird. Die Teilnahme muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen, ansonsten verfällt die Gutschrift.

Die Mindestzahl an Gästen pro Tour liegt grundsätzlich bei 4 Personen, sofern bei dem jeweiligen Angebot nicht anders angegeben. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, behält sich die Veranstalterin vor, den Rücktritt innerhalb folgender Frist zu erklären:

  • Spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 14 Tagen.
  • Spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 7 Tagen.
  • Spätestens 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von bis 2 Tagen.
  • Spätestens 18 Uhr vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von einem Tag.

In diesem Fall werden bereits geleistete Reisezahlungen vollständig zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens der Kundin/des Kunden ist ausgeschlossen.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, eine bereits stattfindende Tour aus Sicherheitsgründen, abzubrechen. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des Reise- bzw. Angebotspreises. Dies gilt nicht für ersparte Aufwendungen der Veranstalterin sowie die Vorteile, die ihr aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung entstehen.

Weitere Gründe für die Absage einer Tour durch die Veranstalterin führen dazu, dass der Gast einen Anspruch auf Rückerstattung des bereits geleisteten Angebotspreises hat, sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird.

Kündigung durch Veranstalterin
Die Veranstalterin ist berechtigt, vor, zu Beginn oder während eines Reiseangebots den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Gast trotz einer entsprechenden Mahnung seitens der Veranstalterin nachhaltig stört, sich oder andere durch sein/ihr Verhalten vorsätzlich oder fahrlässig in Gefahr bringt oder Zweifel bestehen, dass der Gast die genannten Anforderungen der Tour erfüllt.

Im Falle einer Kündigung behält die Veranstalterin den Anspruch auf den Reisepreis, es sei denn der Gast weist nach, dass der Grund der Kündigung nicht vorgelegen hat. Dies gilt nicht für ersparte Aufwendungen sowie die Vorteile, die ihr aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung entstehen.

Rückerstattung einzelner Leistungen
Sofern ein Gast einzelne Leistungen, die Bestandteil der gebuchten Tour sind und ihr/ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch nimmt, hat der Gast keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Preises.

Aufgrund des Wetters, besonderer Verhältnisse im Gelände, im Hinblick auf konditionelle oder sonstige Voraussetzungen der Gäste oder wegen sonstiger Umstände kann die Veranstalterin Tour Änderungen vornehmen. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung einzelner Leistungen. Dies gilt nicht für ersparte Aufwendungen der Veranstalterin sowie die Vorteile, die ihr aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung entstehen.

Haftungsbeschränkung
Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind davon Schadensersatzansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Veranstalterin beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des geschlossenen Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Gastes aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Veranstalterin empfiehlt jeder Kundin/jedem Kunden, zur eigenen Absicherung eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, welche die Risiken des alpinen bzw. des Bergwanderns umfassen.

Nutzung von Fotos
Fotos und Videos, die von der Veranstalterin auf den Touren gemacht werden, können für Werbezwecke auf der Homepage und auf Social Media (d.h. Instagram, Facebook) verwendet werden. Wenn das nicht gewünscht ist, muss dies der Veranstalterin schriftlich (per Mail: info(at)shantitreks.de) mitgeteilt werden. Sollte bis zu Beginn der Veranstaltung keine Mitteilung erfolgt sein, wird davon ausgegangen, dass mit der Veröffentlichung der Bilder Einverständnis besteht.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin.

Schlussbestimmungen (salvatorische Klausel)
Sofern Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam sind, tritt an deren Stelle eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bedingung. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.

Stand: 14.11.2023

 

 

 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtline (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Shanti Treks trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt Shanti Treks über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in die Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtline (EU) 2015/2302 in der in das nationele Recht umgesetzten Form finden sie unter http://www.umsetzung-richtline-eu2015-2302.de

Wichtigste Rechte nach der Richtline (EU) 2015/2302:
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

Es haftet die Unternehmerin für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, können die Reisenden vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich die Reiseveranstalterin das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, haben die Reisenden das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises geändert wird. Wenn die für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmerin die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dn Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (In der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und die Reiseveranstalterin es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Die Reisenden haben Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Die Reiseveranstalterin leistet den Reisenden Beistand, wenn diese sich in Schwierigkeiten befinden.

Im Fall der Insolvenz der Reiseveranstalterin oder – in einigen Mitgliedstaaten – der Reisevermittelnden werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz der Reiseveranstalterin oder, sofern einschlägig, der Reisevermittelnden nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Shanti Treks hat eine Insolvenzversicherung über die tourVers Tourist-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen.

Die Reisenden können die zuständige Versicherung kontaktieren (HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel.: +49 (0)40/53799360), wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Shanti Treks verweigert werden.

Reiseveranstalterin:
Shanti Treks
Jahnallee 13, 53173 Bonn
Geschäftsführerin:
Johanna Welsch
(Tel. +49 1573 423 1933)